Christlich Demokratische Union Deutschlands
 
     
     
 

Unterstützung der CDU Neuostheim / Neuhermsheim

Der Ortsverband der CDU Neuostheim / Neuhermsheim unternimmt über das ganze Jahr hinweg vielfältige Aktionen und Veranstaltungen. Dies verursacht natürlich auch Kosten. Da wir als Ortsverband über keine laufenden Einnahmen verfügen, sind wir auf die Unterstützung von Bürgern und Unternehmen angewiesen. Sofern Sie die Arbeit der CDU Neuostheim / Neuhermsheim finanziell unterstützen möchten, würden wir uns über eine Spende sehr freuen. 

Das Spendenkonto der CDU Neuostheim / Neuhermsheim lautet: 

          Kto.: 3712004273

          BLZ: 670 900 00

          Volksbank Rhein-Neckar

          Kto.-Inhaber: CDU Neuostheim / Neuhermsheim 

Bitte vermerken Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung. Wir werden natürlichen Personen eine steuerlich abzugsfähige Bescheinigung zustellen. Zur Abzugsfähigkeit Ihrer Spende siehe unten.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung! 
 

Steuerliche Abzugsfähigkeit einer Spende an die CDU 

Zuwendungen an politische Parteien sind für natürliche Personen steuerlich abzugsfähig. Konkret können jährlich bis zu 3.300 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten können jährlich bis zu 6.600 € steuerlich geltend gemacht werden. 

Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 € / 3.300 € nach

§ 34g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 € / 3.300 € werden nach § 10b EStG als Sonderausgaben berücksichtigt.  

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Diese können jedoch ein kostenpflichtiges Inserat in unserer Parteizeitung "Unter uns..." schalten, die zweimal jährlich erscheint. Diese Aufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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